Vertrag BASEL BY BIKE

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Dienstleistungen, welche BASEL BY BIKE, Neutalweg 8, 4203 Grellingen (im folgenden BASEL BY BIKE genannt) anbietet. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Bedingungen an.

§ 2 Vertragsverhältnisse

BASEL BY BIKE tritt als Anbieter von geführten Fahrradtouren auf. Der Vertrag wird zwischen dem Teilnehmer und BASEL BY BIKE abgeschlossen. Der Vertragsabschluss kommt durch die Unterschrift des Teilnehmers auf dem Haftungsschluss und AGBs zustande.

§ 3 Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Tourenbeschreibung auf der Internetseite oder Flyer, sowie aus der individuellen Vereinbarung mit den Teilnehmern. Unseren Tourguides ist es freigestellt den Streckenverlauf zu ändern. Dadurch können die Touren voneinander abweichen. Dauer und Strecke sind immer ungefähre Angaben. Es gelten unsere aktuellen Angaben zur Mindestteilnehmerzahl.

§ 4 Preise

Wenn nicht anders vereinbart, gelten die auf der Internetseite bzw. Flyer abgebildeten Preise für geführte Fahrradtouren von circa 2 – 2.5 Stunden.

Preise (ohne Veloverleih):

  • 1-9 Personen 280 CHF
  • 10-19 Personen 560 CHF
  • ab 20 Personen empfehlen wir eine Aufteilung in Gruppen
  • Jeder weitere benötigte Guide wird mit 280 CHF verrechnet

Für den Veloverleih grösserer Gruppen empfehlen wir Rent a Bike am Basel SBB.

Preise (mit Velo- und Helmverleih):

  • bis 10 Personen: 60 CHF pro Person
  • Kinder 12-16 Jahre 30 CHF pro Kind (Altersempfehlung je nach Fahrkönnen und Grösse)

    Es ist eine Mindesteilnehmerzahl von 3 Erwachsenen oder 2 Erwachsenen und 2 Kindern erforderlich.

§ 5 Zahlung

Die Zahlung erfolgt in der Regel per Banküberweisung, Kreditkarte oder bar vor Tour Start. BASEL BY BIKE steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung zu verweigern.

§ 6 Storno, Rücktritt, Umbuchung

BASEL BY BIKE ist stets bemüht seine Termine einzuhalten. Muss eine Tour aufgrund aussergewöhnlicher Umstände (wie z.B. Materialschäden oder Defekt) oder schlechtem Wetter abgesagt werden, haben die Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung der erfolgten Zahlungen. Ein weiterer Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht. Muss eine bereits begonnene Tour aufgrund aussergewöhnlicher Umstände, etwa ein starker Sturm oder Verletzung eines Teilnehmers, abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

Der Kunde kann bei bereits reservierten Touren vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Wenn nicht anders vereinbart, fallen bei einer Stornierung oder Umbuchung 48 Stunden oder weniger vor Tour Start 50 % Stornogebühren an.

BASEL BY BIKE behält sich seinerseits vor, eine Tour abzusagen, falls bei Tour Beginn die Mindestteilnehmerzahl von Personen nicht erreicht wird. Bei Kooperationen mit weiteren Partnern gelten jeweils deren Stornierungsbedingungen.

§ 7 Haftungsbeschränkung

  1. Teilnahme an der Fahrradtour und Übernahme des Fahrrads

Der Teilnehmer (die Teilnehmerin) beteiligt sich auf eigene Gefahr an der geführten Fahrradtour. Vor der Nutzung muss sich der Teilnehmer mit der Funktionsweise des Mietfahrrads vertraut machen. Liegt bei Beginn der Nutzung offensichtlich ein technischer Mangel vor, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte vor oder tritt er während der Nutzung auf, hat der Teilnehmer unverzüglich BASEL BY BIKE bzw. den Tourguide zu informieren und die Nutzung des Fahrrades unmittelbar zu unterlassen. Der Teilnehmer versichert keinerlei körperliche Gebrechen zu haben, die die Fahrtüchtigkeit in irgendeiner Art und Weise beeinflussen können und nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu stehen. Auf die besondere Gefährdung von Personen mit Krankheiten, die einer sportlichen Betätigung entgegenstehen, wird ausdrücklich hingewiesen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der gesamten Radtour einen Helm zu tragen.

Der Teilnehmer hat – unabhängig vom Verhalten der Gruppe oder von anderen Teilnehmern – seine Fahrgeschwindigkeit seinem fahrerischen Können, seiner körperlichen Konstitution und seinem Erschöpfungsgrad sowie den jeweiligen Strecken- bzw. Bodenbeschaffenheiten entsprechend anzupassen und sich innerhalb der Gruppe rücksichtsvoll und vorausschauend zu bewegen. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass die Gruppe auf einzelne (oder auch mehrere) Teilnehmer wartet oder ihr Tempo einzelnen (oder auch mehreren) Teilnehmern anpasst.

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass es entlang der Strecke zu Gefahrenstellen (insbesondere im Zusammenhang mit der Bodenbeschaffenheit oder der Witterung), Strassenbau oder Strassenverkehr kommen kann. Weiterhin nimmt der Teilnehmer zur Kenntnis, dass die Strecke sich auf öffentliche Strassen befindet, auf denen die Bestimmungen der StVO gelten, und verpflichtet sich generell, diese zu beachten.

  1. Versicherung

Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Buchung, über eine ausreichende Deckung der Risiken, welche die Teilnahme an der Fahrradtour mit sich bringt, zu verfügen. Das Befahren sämtlicher Strassen und Wege erfolgt auf eigene Gefahr.

  1. Haftung des Teilnehmers

Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm persönlich verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden; er stellt BASEL BY BIKE von jeglicher Haftung frei. Für jegliche Schäden, die durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemässe Behandlung des zur Verfügung gestellten Materials entstanden sind oder die dadurch entstehen, dass der Teilnehmer den Anweisungen der Mitarbeiter des Veranstalters nicht Folge geleistet hat, übernimmt der Teilnehmer uneingeschränkte Haftung. Weiterhin haftet der Teilnehmer uneingeschränkt für vorsätzliches und grobfahrlässiges Beschädigen des Tour Equipments.

Von Ansprüchen Dritter gegen den Veranstalter auf Ersatz von Schäden, die durch den Teilnehmer verursacht wurden, stellt der Teilnehmer den Veranstalter auf erste Anforderung hin frei.

Der Haftungsausschluss wird mit der Unterschrift des Teilnehmers allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch ausservertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschluss-klausel unberührt.

Hat der Teilnehmer das 18.Lebensjahr noch nicht erreicht, so haften die Eltern oder der gesetzliche Vertreter.

Eine Teilnahme an der Veranstaltung ohne vorherige Abgabe des Haftungsausschlusses ist nicht möglich.

§ 8 Mitwirkungspflicht

Der Tour Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, insbesondere die verkehrsübliche Sorgfalt walten zu lassen. Bei grob fahrlässigem oder störendem Verhalten eines Teilnehmers oder bei übermässigem Genuss von Alkohol oder sonstigen Drogen wird der Teilnehmer ersatzlos von der Veranstaltung ausgeschlossen.

§ 9 Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie von BASEL BY BIKE informiert worden zu sein, dass im Rahmen der Fahrradtouren gelegentlich Fotos und Videoaufnahmen gemacht werden, die auf der Website, Social Media Plattformen und Flyern von BASEL BY BIKE veröffentlicht werden können. Wenn Sie nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, weisen Sie bitte unseren Fotografen, Guide oder BASEL BY BIKE darauf hin. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

§ 11 Gerichtsstand

Gerichtsstand bei allfälligen Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz der Firma BASEL BY BIKE. Vertrag und AGBs unterstehen schweizerischem Recht.

§ 12 Generelles

  • Den Anweisungen des Tourenleiters ist Folge zu
    leisten.
  • Der langsamste Teilnehmer bestimmt das Tempo der
    Gruppe.
  • Beim Anhalten, Abbiegen und bei Hindernissen durch
    Zeichen oder Zurufen die Information eindeutig weitergeben.
  • Bitte Rücksicht auf Fussgänger und andere Radfahrer
    nehmen, besonders beim Gegenverkehr.